Georg Rubin, wohnhaft zu Urbach [Ober- oder Unterurbach], zu Schorndorf gef., weil er wider die publizierte landesherrlichen Mandate und Verbote vor Jahren mit seinem Vetter Schellen Georg und Veit Michel aus Urbach mehrere Wildfrevel begangen hatte und zudem verdächtig war, eine im Jahr 1563 zu Stuttgart geschworene U. gebrochen zu haben, deshalb vor Gericht gestellt und peinlich angeklagt und dazu verurteilt, eine neue Verschreibung zu errichten, und seine Atzung und sonstige Kosten zu zahlen, schwört U. und verspricht unter Eid, diese Kosten zu tragen und alles Waidwerk, es sei im Gehölz oder auf dm Feld, heimlich oder öffentlich, zu melden. Rubin hatte vor etwa 4 Jahren mit seinem oben angeführten Vetter und der Lenna Thochterman aus Hebsack einen Hirsch, den der Vetter im Raußberg - gelegen im Reichenberger Forst - geschossen hatte, geteilt und seinen Teil heimgetragen und verzehrt. Er hatte ferner noch zweimal mit dem genannten Vetter und zweimal mit Veit Michel in der "Keden" und anderem Gehölz gejagt, und dem Michel einen roten Bart aus Hanf, sich selbst einen schwarzen aus einer "Sergen" (Wolltuch mit Leinen oder Seide durchmischt) gemacht. All dies hatte er 1563 in der Haft zu Stuttgart geleugnet, und war damals auf eine Bürgschaft von 200 fl und das eidliche Versprechen, sich im Fall des Wahrheitserweises zu stellen und alles Waidwerk zu unterlassen, aus dem Gefängnis entlassen worden.