Werner Low, seßhaft zu Oberesslingen, wegen einer strafbaren Handlung zu Stuttgart gef. und schwerer Strafe an Leib und Leben verfallen, jedoch auf Fürbitten und aus Gnade des verwirkten Rechts entledigt und freigel., schwört U. und gelobt eidlich, zeitlebens nichts gegen die Herrschaft und das Land Württemberg zu unternehmen, auch Streitigkeiten mit württembergischen Untertanen und "Zugewandten" nur vor den zuständigen Gerichten auszutragen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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