Heinrich [V.], Graf von Hohnstein und Herr zu Sondershausen (Sundershusen) sowie de Brüder Heinrich [XII.] und Gunther [XXV.], Grafen von Schwarzburg (Swartzpurg) und Herren zu Arnstadt (Arnstete), beurkunden, dass sie sich mit Friedrich [III.] und Balthasar, Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen, über die Einlösung der Burg und Stadt Weißensee (Wiszensee) mit Zubehör au ihrem Pfandbesitz geeinigt haben. Beide Seiten verzichten auf finanzielle Forderungen, die sich aus der Pfandschaft noch ergeben könnten. Die Grafen von Hohnstein und Schwarzburg erklären alle Urkunden, die sie über Weißenseee ausgestellt haben, für ungültig. - Siegel des Ausstellers angekündigt.