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Papst Innozenz VIII. bestätigt dem Abt und Konvent des Klosters Eberbach das ihnen von seinem Vorgänger Papst Eugen IV. verliehene Recht, an der dem Kloster inkorporierten Pfarrkirche Biberach einen Vikar einzusetzen.
Papst Innozenz VIII. bestätigt dem Abt und Konvent des Klosters Eberbach das ihnen von seinem Vorgänger Papst Eugen IV. verliehene Recht, an der dem Kloster inkorporierten Pfarrkirche Biberach einen Vikar einzusetzen.