Dechant Godefrid und das Kapitel B. M. zu Aachen einerseits sowie der Magistrat von Aachen andererseits kompromittieren in ihrem Streit (weshalb erstere den Gottesdienst eingestellt) außer auf den Dechanten, letztere auch auf den Edelherrn Walram von Monschau (Montjoie, Montoie), Oberschultheiß zu Aachen, mit der Erklärung, den von demselben zu rechtlichem oder gütlichem Austrag der Sache gefällten Spruch unweigerlich Folge leisten zu wollen. Datum crastino octavo bb. Petri et Pauli apostolorum anno dom. M. C. C. LXXX quinto.