Bischof Heinrich [von Klingenberg] von Konstanz veröffentlicht alle bis zu diesem Zeitpunkt ergangenen Erlasse, Privilegien und Berichte, die sich auf die Frage beziehen, ob das Kloster Löwental mit dem früheren Kloster Himmelwunne identisch ist: 1. seinen eigenen Erlaß, mit dem er eine Untersuchung anordnet, ob Kloster Löwental früher Himmelwunne geheißen habe; 2. die Einsetzung des Magisters Walter Klokker, Kanoniker an St. Stefan in Konstanz, zum Leiter dieser Untersuchung; 3. die Aufstellung von Prokuratoren von Seiten des Klosters Löwental; 4. das Privileg von Papst Innozenz IV., mit dem dieser das Kloster Himmelwunne dem Dominikanerorden inkorporiert und an allen Privilegien des Dominikanerordens teilhaben läßt; 5. den Bericht des Walter Klokker über die Zeugenvernahme in dieser Angelegenheit. 1. und 2. Bischof Heinrich war von der Priorin Guta und den Schwestern des Klosters Löwental gebeten worden, eine offizielle Untersuchung darüber anzustellen, ob das Kloster Löwental früher Himmelwunne geheißen habe, denn sie fürchten, daß man ihnen das Privileg von Innozenz IV., das auf den Namen "Himmelwunne" ausgestellt ist, zukünftig streitig machen könnte. Heinrich setzt daraufhin Magister Walter Klokker, Kanoniker an St. Stefan in Konstanz, zum Leiter dieser Untersuchung ein. Heinrich berichtet, er habe das Privileg von Innozenz IV. selbst in unversehrtem Zustand ohne Rasuren und Streichungen mit anhängendem Siegel gesehen. Der Auftrag an Walter Klokker ergeht am 6. Mai 1304 (II Nonas Maii indictione secunda). 3. Priorin und Konvent des Klosters Löwental teilen mit, daß sie in dieser Angelegenheit drei Konversen des Klosters, Konrad Vischer, Herman Zuter und Walter Fuzer, zu Prokuratoren bestellen. Die Prokuratoren sollen dafür sorgen, daß die Ergebnisse der Untersuchung in öffentlichen Urkunden niedergelegt werden. Die Bestellung der Prokuratoren erfolgt am 13. Juni 1304 (Idibus Junii). 4. Papst Innozenz IV. inkorporiert das Kloster Himmelwunne dem Dominikanerorden und läßt es so an allen Privilegien des Ordens teilhaben. Himmelwunne wird dem Magister und Provinzialprior Deutschlands unterstellt. Visitatoren und Beichtväter sollen dem Dominikanerorden entnommen werden, das Kloster soll aber auch einige Weltgeistliche anstellen. Die Wahl der Priorin ist dem Kloster frei. Entgegen der Ordensregel ist es dem Kloster Himmelwunne erlaubt, Einkünfte und Grundstücke zu besitzen. Zur Verwaltung der Güter sollen Magister und Provinzialprior fähige Männer einsetzen. 5. Walter Klokker vernimmt am 8. und 9. Mai 1304 die Zeugen (feria sexta et die sabbati post ascensionem). Klokker lädt zunächst in den Nachbarpfarreien Buchhorn, Ailingen und Jettenhausen alle ein, die ein Interesse daran haben, bei der Zeugenvernahme dabei zu sein. An den Propst von Hofen ergeht eine besondere Einladung, der Befragung beizuwohnen. Dieser hörte sich die ersten fünf Zeugen an, danach überließ er Klokker die Vernahme wieder allein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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