Markgraf Bernhard I. zu Baden bekundet, dass sein Vetter Graf Johann V. zu Sponheim ihm gestattet hat, etliche Lehen, die Johann vom Reich zu Pfand oder Lehen hat, vom römischen König Siegmund zu empfangen für sich und seine Erben, wobei die Hälfte der Lehen an Graf Friedrich von Veldenz abgetreten werden muss.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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