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Walter von Mörle genannt Beheim (von Morle Behem gnant) bekundet,
dass er von Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, eine im Folgenden
inserierte ...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1461-1470
1468 Februar 22
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der geben ist in jaren und tagen wie obstehed
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Walter von Mörle genannt Beheim (von Morle Behem gnant) bekundet, dass er von Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, eine im Folgenden inserierte Urkunde über den dem Konvent gehörenden Anteil am Dorf Freiensteinau (Fryhensteyna) erhalten hat. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1468 Februar 22: Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bekundet mit Zustimmung des Dekans Frank und des Konvents von Fulda, dass er Walter von Mörle genannt Beheim und dessen Ehefrau Katharina das Dorf Freiensteinau mit allem Zubehör für 500 Gulden verkauft hat. Ausgenommen sind die Renten der Propsteien und des Klosters, die diese bisher hier besaßen, das Patronatsrecht, kirchliche und weltliche Lehen, die Viehbede und die Heeresfolge (volge). Der Wiederkauf ist jederzeit mit vierteljährlicher Ankündigung zu Kathedra Petri [Februar 22] möglich. Bei vollständiger Bezahlung müssen das Dorf und die Urkunde ausgehändigt werden. Eine Pfändung wegen anderer Schulden soll dann nicht möglich sein. Zahlungsort ist Fulda oder ein Ort im Umkreis von vier Meilen. Ist das Kloster während der Ablösung in eine Fehde verwickelt, garantieren die Käufer freies Geleit. Können Abt oder Konvent bei der Aufforderung zur Ablösung nicht zahlen, kann der Käufer das Dorf an einen Lehnsmann des Abtes verkaufen; darüber muss eine Urkunde ausgestellt werden. Das Dorf soll Offenhaus des Abts sein, nicht jedoch gegen die Käufer. Der Abt ist auf eigene Kosten zum Schutz der Käufer und des Dorfs verpflichtet. Siegelankündigung von Abt Reinhard und von Dekan und Konvent von Fulda. (... uff Monntag sanct Peterstag ad kathedra gnant nach Cristes geburt vierzcehinhundert und ime achtundsechzigisten jaren). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Walter von Mörle genannt Beheim
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.