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Evert und Else Beckmann verkaufen der Burse zu Überwasser , Münster, eine Rente aus ihrem Haus zu Warendorf
Enthält: Vor Heinrich Lodewich gnt. Dini(n)ch der Junge, fürstbischöflichem Richter in Warendorf (Warendorpe), verkaufen Evert Beckman und seine Ehefrau Elze mit ihren Kindern Heinrich Johann und Stine zur Besserung der Burse dem Deckan, Kapelan und Vikaren der Kirche unser Lieben Frau zu Überwasser (Averwater) binnen Münster einen halben Gulden rheinisch für 10 Gulden rhein., deren Empfang sie bestätigen. Die Rente ist jährlich auf Sonntag Judica in den Fasten fällig aus ihrem Haus und Hof binnen Warendorf, gelegen am alten Kirchhhof zwischen den Häusern Meister Hermanns tor Schoppen auf dem Orde und der Hausstätte, die dem Heiliger-Dreier-Königealtar in der selben Kirche gehört. Mit den Verkäufern verbürgen sich Cort Crubbe (oder Cribbe) und Johann Hornemann, alle Bürger zu Warendorf, und versprechen Währschaft. Die Verkäufer bedingen sich den Wiederkauf der Rente jeweils acht Tage vor oder nach dem Fälligkeitstermin aus, wenn die Wiederlöse ein halbes Jahr zuvor angekündigt ist. Der Richter kündigt die Siegelung an. Zeugen: Johannes Wale und Machorius Bureck. Ausf. Perg., 15cm x 23cm, anh. Siegel des Richters.