Anspruch der Appellantin auf Aufhebung der von der Vorinstanz verfügten Immission der Gebrüder Quadt (Quad) in ihre Güter in der Herrlichkeit Odenkirchen wegen rückständiger Pensionen aus einem Darlehen von 16300 Rtlr. zu jährlich 815 Rtlr., das die Appellantin und ihr Mann Floris von Botzelaer 1566 bei den Eltern der Appellaten, Johann Quad von Wickrath und Anna von Vlodorp, Onkel und Tante Ottilies, aufgenommen hatten, und Anspruch auf Lossprechung von den Forderungen der Gebrüder Quadt (Quad). Nach Darstellung Ottilies hatte ihr Mann sie überredet, ihre Güter zu verpfänden, damit er seine holländischen Güter (Aspern und Langerak) befreien konnte. Bevor er seinem Versprechen, die Güter wieder auszulösen, nachkommen konnte, starb er 1573, und sein jüngerer Bruder vertrieb Ottilie von den holländischen Besitzungen, da nach holländischem Recht der älteste beim Tod des Vaters noch lebende Sohn erbe, Floris jedoch vor seinem Vater gestorben sei. Durch Urteil vom 16. Aug. 1591 absolvierte das RKG die Appellaten von der Ladung, jedoch waren 1630 noch nicht alle Ansprüche der Gebrüder Quadt erfüllt.
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Anspruch der Appellantin auf Aufhebung der von der Vorinstanz verfügten Immission der Gebrüder Quadt (Quad) in ihre Güter in der Herrlichkeit Odenkirchen wegen rückständiger Pensionen aus einem Darlehen von 16300 Rtlr. zu jährlich 815 Rtlr., das die Appellantin und ihr Mann Floris von Botzelaer 1566 bei den Eltern der Appellaten, Johann Quad von Wickrath und Anna von Vlodorp, Onkel und Tante Ottilies, aufgenommen hatten, und Anspruch auf Lossprechung von den Forderungen der Gebrüder Quadt (Quad). Nach Darstellung Ottilies hatte ihr Mann sie überredet, ihre Güter zu verpfänden, damit er seine holländischen Güter (Aspern und Langerak) befreien konnte. Bevor er seinem Versprechen, die Güter wieder auszulösen, nachkommen konnte, starb er 1573, und sein jüngerer Bruder vertrieb Ottilie von den holländischen Besitzungen, da nach holländischem Recht der älteste beim Tod des Vaters noch lebende Sohn erbe, Floris jedoch vor seinem Vater gestorben sei. Durch Urteil vom 16. Aug. 1591 absolvierte das RKG die Appellaten von der Ladung, jedoch waren 1630 noch nicht alle Ansprüche der Gebrüder Quadt erfüllt.
AA 0627, 1791 - F 452/1692
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 2. Buchstabe F
1582-1631 (1566- 1634)
Enthaeltvermerke: Kläger: Ottilie von Vlodorp (Flodorff), Witwe des Floris von Botzelaer, Burggrafen zu Odenkirchen, (Bekl.) Beklagter: Wilhelm, Luther und Friedrich Quadt (Quad) von Wickradt, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Heinrich Stemler (1582) - Lic. Johann von Vianden 1596 - Dr. Andreas Pfeffer 1601 - Dr. Walter Aach 1601 - Dr. Sigismund Haffner 1613 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Christoph Reifsteck [1581] 1582 - Dr. Sebastian Wolff 1588 - Dr. Conrad Fabri 1619 - Lic. Arnold Nagel 1630 - Dr. Heinrich Eilinck 1634 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Kurfürstl. köln. Kanzlei Bonn 1581 - 2. RKG 1582-1631 (1566- 1634) Beweismittel: Bd. I: Obligation über 16300 Rtlr. 1566 (Q 19) und Bestätigung durch den Erzbischof von Köln (Q 21). Designatio eExpensarum (Q 34). Paritionsdokument des Vogts und der Schöffen von Odenkirchen 1601 (Q 84, 89). Beschreibung: 2 Bde., 13 cm, 531 Bl.; Bd. I: 10,5 cm, 394 Bl. (1-66 und 191- 518), lose; Q 1-121 außer 5 (fehlte nach Bl. 506 bereits 1728), 35*, 60, 93*; Q 31 A und B, 41 a und b, 4 Beilagen; Bd. II: 2,5 cm, 137 Bl., gebunden; Q 60 bzw. 18 b (Vorakten). Der Prozeß enthielt bis Nov. 1987 eine zu RKG (W 812/2402) gehörende Q 12a (Vorakten des Kölner Offizials in Sachen von Westerloo (Westerlohe) als botzelaersche Erben ./. Quad zu Zoppenbroich 1704) als Bl. 67-190. Vgl. RKG (A 565/1319).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:09 MESZ