Jakob von Fleckenstein, Hofmeister der Pfalz, Götz von Adelsheim, Doktor und Propst zu Wimpfen, und Dietrich von Plieningen bekunden, dass sie für ihren Herrn Kurfürst Philipp von der Pfalz den Johann, Wildgraf zu Dhaun und Kyrburg, Rheingraf zum Stein und Graf zu Salm, einerseits und Erkinger von Rodenstein, pfalzgräflicher Burggraf zu Alzey, andererseits wegen etlicher Gebrechen vertragen haben. Rheingraf Johann soll die Wildfänge (komenden lute wiltfeng genant) in den Dörfern Wörrstadt und Saulheim als Besserung seiner Lehen vom Pfalzgrafen empfangen. Die ledige Tochter des Michael Storm (Storms Michels) steht ihm ebenfalls zu. Das Gericht zu Saulheim soll er dem Pfalzgrafen auftragen und als Lehen empfangen, die Untertanen sollen ihm als Gerichtsherrn huldigen. Die Atzung zu Bornheim will der Pfalzgraf ihm aus Gnade belassen. Die Frondienste der dortigen zwei Hofleute sollen dem Rheingrafen und Pfalzgrafen gemeinsam zustehen. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung dieser Rachtung.
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Jakob von Fleckenstein, Hofmeister der Pfalz, Götz von Adelsheim, Doktor und Propst zu Wimpfen, und Dietrich von Plieningen bekunden, dass sie für ihren Herrn Kurfürst Philipp von der Pfalz den Johann, Wildgraf zu Dhaun und Kyrburg, Rheingraf zum Stein und Graf zu Salm, einerseits und Erkinger von Rodenstein, pfalzgräflicher Burggraf zu Alzey, andererseits wegen etlicher Gebrechen vertragen haben. Rheingraf Johann soll die Wildfänge (komenden lute wiltfeng genant) in den Dörfern Wörrstadt und Saulheim als Besserung seiner Lehen vom Pfalzgrafen empfangen. Die ledige Tochter des Michael Storm (Storms Michels) steht ihm ebenfalls zu. Das Gericht zu Saulheim soll er dem Pfalzgrafen auftragen und als Lehen empfangen, die Untertanen sollen ihm als Gerichtsherrn huldigen. Die Atzung zu Bornheim will der Pfalzgraf ihm aus Gnade belassen. Die Frondienste der dortigen zwei Hofleute sollen dem Rheingrafen und Pfalzgrafen gemeinsam zustehen. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung dieser Rachtung.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 824, 65
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1492 Januar 9 (uff montag nach sant Erharts tag)
fol. 61v-62v
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Die Aussteller (unnserm anhangenden ingesigel)
Siegler: Die Aussteller (unnserm anhangenden ingesigel)
Kopfregest: "Entscheidt zuschen unserm gnedigsten hern pfaltzgrave Phillips kurfursten und Ringrave Johannen et cetera."
Adelsheim, Götz von; Doktor, Propst zu Wimpfen im Tal, pfalzgräflicher Rat, erw. 1489, 1503
Fleckenstein, Jakob von; Unterlandvogt im Elsass, Hofmeister, Beisitzer am Hofgericht, Schultheiß zu Hagenau, erw. 1483, 1507
Rodenstein, Erkinger von; kurpfälzischer Marschall, Burggraf zu Alzey, ux. Margrathe von Gemmingen, erw. 1467, 1493 tot
Storm, Michael; erw. 1492
Bornheim AZ
Saulheim AZ
Wörrstadt AZ
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:06 MESZ
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