Jakob von Fleckenstein, Hofmeister der Pfalz, Götz von Adelsheim, Doktor und Propst zu Wimpfen, und Dietrich von Plieningen bekunden, dass sie für ihren Herrn Kurfürst Philipp von der Pfalz den Johann, Wildgraf zu Dhaun und Kyrburg, Rheingraf zum Stein und Graf zu Salm, einerseits und Erkinger von Rodenstein, pfalzgräflicher Burggraf zu Alzey, andererseits wegen etlicher Gebrechen vertragen haben. Rheingraf Johann soll die Wildfänge (komenden lute wiltfeng genant) in den Dörfern Wörrstadt und Saulheim als Besserung seiner Lehen vom Pfalzgrafen empfangen. Die ledige Tochter des Michael Storm (Storms Michels) steht ihm ebenfalls zu. Das Gericht zu Saulheim soll er dem Pfalzgrafen auftragen und als Lehen empfangen, die Untertanen sollen ihm als Gerichtsherrn huldigen. Die Atzung zu Bornheim will der Pfalzgraf ihm aus Gnade belassen. Die Frondienste der dortigen zwei Hofleute sollen dem Rheingrafen und Pfalzgrafen gemeinsam zustehen. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung dieser Rachtung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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