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Graf Ulrich von Württemberg erteilt seinen Konsens zum Verkauf des bisher von Württemberg lehnbaren Zehnten zu Wimsheim an das Kloster Frauenalb und erklärt diesen zu freiem Eigentum.
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Graf Ulrich von Württemberg erteilt seinen Konsens zum Verkauf des bisher von Württemberg lehnbaren Zehnten zu Wimsheim an das Kloster Frauenalb und erklärt diesen zu freiem Eigentum.