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Graf Ulrich von Württemberg erteilt seinen Konsens zum Verkauf des bisher von Württemberg lehnbaren Zehnten zu Wimsheim an das Kloster Frauenalb und erklärt diesen zu freiem Eigentum.
Graf Ulrich von Württemberg erteilt seinen Konsens zum Verkauf des bisher von Württemberg lehnbaren Zehnten zu Wimsheim an das Kloster Frauenalb und erklärt diesen zu freiem Eigentum.