Konzept einer Erbrentverschreibung zwischen Ferdinand von dem Bongard zur Heiden
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GerKer, 1011
GerKer Schöffengericht Kerpen
Schöffengericht Kerpen >> 2 Freiwillige Gerichtsbarkeit >> 2.1 Vertragsabschlüsse
1657
Enthält: Vor dem Landgericht Blatzheim, Amt Lechenich (Schultheiß Hieronymus Schick, Arnoldt Wirtz, Peter Brewer, Wienandt Bergerhausen, Hermann Dietrich Forst, Wilhelm Harff und Johann Bohlem, Schöffen) schließen Ferdinand Freiherr von dem Bongardt zu Bergerhausen, Herr zur Heiden, Blyt und Niedermörmter und seine Ehefrau Maria Freifrau von dem Bongardt geb. von Nesselrode durch ihren Bevollmächtigten Johann Wirtz mit Ferdinand Ignaz Holzemius und seiner Ehefrau Maria Sibilla von Berg zu Köln eine Erbrentverschreibung ab. Sie verpflichten sich, für eine Hauptsumme von 1.000 Tlr, die sie bar erhalten haben, jährlich 50 Tlr, jeweils zum 1.5. eines Jahres (+/- 14 Tage), beginnend ab 1658, in das Haus der Käufer zu bezahlen, ungehindert von Aufruhr, Krieg, Mord, Brand, Einquartierung, Truppendurchzug oder Plünderungen, Missernte, Hagel oder Sturm, Theuerung, Herrennot [= zwingende Verpflichtung gegenüber einem Herrn], Gebot oder Verbot oder sonst eine Hinderung. Als Unterpfand setzen sie ihren Venauer Hof mit allem Zubehör, wie ihn der jetzige Halfe gepachtet hat und mit vier Pferden bewirtschaftet, lehnsunabhängig und kurmudfrei und die zugehörigen Ländereien zehntfrei, und alle ihre anderen Besitzungen. Bei Zahlungssäumnis dürfen die Käufer gegen die Verkäufer prozessieren, die Unterpfänder in Arrest nehmen lassen und sich durch Immission zuteilen lassen und besitzen solange, bis die Schuld samt Zinsen bezahlt ist, oder nach Belieben versteigern. Es folgt noch die eidliche Versicherung und die Bestätigung, keine weiteren Rechtsmittel (der Appellation, Restitution, Supplikation oder besonderes Recht der weiblichen Linie) zum Widerruf des Vertrags zu ergreifen. Für die pünktliche und ordnungsgemäße Zahlung ist der jeweilige Halfe des Hofs verantwortlich, der den Betrag aus seiner Pacht zahlt. Die Verkäufer behalten sich eine Rückzahlung mit halbjähriger Kündigungsfrist vor. Sollte das Unterpfand inzwischen in Verderbnis oder Verlust geraten sein oder in einem Rechtsstreit verwickelt sein, oder der Verkaufbrief zu Schaden kommen, sollen die Käufer nach Wunsch mit dreimonatiger Frist Ersatz erhalten. Bezeugt und besiegelt, Datum.
Schriftstücke: 1
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:17 MEZ