Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er seinen Besonderen Erasmus von Rosenberg, Ritter, und seinen Getreuen Philipp Stumpf [von Schweinberg] zu Domeneck wegen ihrer Gebrechen zum heutigen Tag geladen hat. Die Parteien haben die Sache an Kurfürst Philipps Söhne, die Pfalzgrafen Ludwig, Ruprecht und Friedrich, auf deren Bitten zum Entscheid gestellt. Die kurfürstlichen Söhne entscheiden, dass Philipp Stumpf dem Erasmus oder dessen Erben für Schäden (beschedigung) 200 Gulden an barem Geld bis St. Lucia [13.12.] nach Heidelberg reichen soll. Die Fehde und Feindschaft zwischen Erasmus und Siegmund [Gesattel gen.] Rack wegen eines Untertans (armen), der durch Erasmus' Knecht erschlagen worden war, soll abgestellt werden. Die Parteien und ihre Helfer sollen gänzlich geschlichtet sein, alle ausstehenden Forderungen und Schatzungen sind nachzulassen, die Gefangenen freizulassen. Die Parteien nehmen diesen Entscheid an und erhalten eine gleichlautende Ausfertigung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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