Klage der Witwe Henrich Henrichman geb. Anna Nortesch, jetzt Frau Johan Elbers (Egbers) ./. den Glasmacher Henrich zur Mühlen jr. Der Beklagte hat i.J. 1628 die Tochter der Klägerin Katharina Henrichman geheiratet, die ohne Leibeserben verstorben ist und die in ihrem Testament den Beklagten zum Alleinerben eingesetzt hat. Die Klägerin ficht dieses Testament an, weil sie als Mutter nicht ihren Pflichtteil erhalten habe. Der Beklagte entgegnet: die Klägerin habe mit ihrer Tochter geschichtet, die Tochter hätte auch nur über das Vermögen verfügt, das sie von ihrem Vater erhalten hätte; sie hätte der Mutter daher nichts zuzuwenden brauchen.