Bischof Wilhelm zu Straßburg, Landgraf im Elsass und Statthalter des Erzstifts Mainz, bekundet, dass im Streit zwischen den Erben des verstorbenen Georg Grieckers, mainzischer Rat und Sekretär, einerseits und Christoph Ruden von Collenberg andererseits wegen zweier Höfe zu [Klein-]Heubach (Heydbach) und Ohrnbach (Ornbach), auf denen Griecker mit lehnsherrlichem Konsens des Grafen von Rieneck 550 Gulden Frankfurter Währung wiederlöslich angelegt hatte, beide Parteien - seitens Georg Grieckers Erben Klaus Schmidt von Lindach (Lindaw) und Hans Zipff von Ballenberg für sich selbst und als Bevollmächtigte Georg Zipffen zu Tauberbischofsheim (Bischofsheim), Hans Gluck von Ballenberg (Ballenburg) wegen der Witwe des verstorbenen Jakob Zipffen, seiner Tochter und ihren Kindern, Melchior Zipffen von Ballenberg, Peter Beltzen von Erlenbach, Endris Weyßen von Rot (Rode) und Hans Zipffen von Mergentheim (Mergetheim); seitens der Rüdten von Collenberg die Brüder Wolf, Bastian und Eberhard, des verstorbenen Thomas Rüden Söhne, sowie deren Schwager Albrecht von Adelsheim (Adeltzheim) - sub dato vor seinen Räten erschienen sind und diese dahingehend entschieden haben, dass die Gebrüder Rüdt bis cathedra Petri [= 22. Februar] 1532 für Grieckers Erben 500 Gulden (den Gulden zu 27 albus) in Bischofsheim an der Tauber hinterlegen und dafür die Hauptverschreibung auf die bewussten Höfe zurückerhalten. Christoph Rüdt ist zu dieser Tagsatzung nicht erschienen; die Brüder haben sich zwar in der Sache für unzuständig erklärt, sind aber zu Ehren des Bischofs und "dieweil die hauptverschreybung von irem vatter herfleust und ein stamlehen belangt", doch erschienen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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