Siegfried der Gerber zwischen den Brücken, Bürger zu Landshut, beurkundet, dass er mit seiner verstorbenen Ehefrau Adelheid dem Kloster Seligenthal den großen und kleinen Zehnt, den er zu Bibelsbach, Donhof und Biberg hatte, verschafft und geeignet hat. Der Zehnt war Lehen der Herzöge von Bayern und ist durch Herzog Friedrich nach Landesrecht geeignet worden. S: Konrad der Schwindacher, Bürger zu Landshut
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Siegfried der Gerber zwischen den Brücken, Bürger zu Landshut, beurkundet, dass er mit seiner verstorbenen Ehefrau Adelheid dem Kloster Seligenthal den großen und kleinen Zehnt, den er zu Bibelsbach, Donhof und Biberg hatte, verschafft und geeignet hat. Der Zehnt war Lehen der Herzöge von Bayern und ist durch Herzog Friedrich nach Landesrecht geeignet worden. S: Konrad der Schwindacher, Bürger zu Landshut
Kloster Landshut-Seligenthal Urkunden, BayHStA, Kloster Landshut-Seligenthal Urkunden 330
Kloster Landshut-Seligenthal Urkunden
Kloster Landshut-Seligenthal Urkunden >> 1251-1400
1379 Mai 24
Kloster Landshut-Seligenthal Urkunden
Perg.
Urkunden
ger
Besiegelung/Beglaubigung: S anhängend fehlt
Überlieferung: Ausf.
Sprache: dt.
Literatur: Edition: Verh. d. Hist. Ver. Niederbayern 29 (1893), 304 Nr. 393; LaUB 1052
Originaldatierung: dez ertags vor dem heiligen pfingsttag
Medium: A = Analoges Archivalie
Erläuterung des Schadens: Abschrift an den Falzstellen eingerissen
Jahr: 1379
Monat: 5
Tag: 24
Überlieferung: Ausf.
Sprache: dt.
Literatur: Edition: Verh. d. Hist. Ver. Niederbayern 29 (1893), 304 Nr. 393; LaUB 1052
Originaldatierung: dez ertags vor dem heiligen pfingsttag
Medium: A = Analoges Archivalie
Erläuterung des Schadens: Abschrift an den Falzstellen eingerissen
Jahr: 1379
Monat: 5
Tag: 24
Abschrift auf Papier aus dem 17. Jahrhundert beiliegend
Bayern, Herzogtum
Landshut (krfr.St.), Kloster Seligenthal
Bibelsbach (Gde. Hohenthann, Lkr. Landshut)
Donhof (Gde. Hohenthann, Lkr. Landshut)
Biberg (Gde. Hohenthann, Lkr. Landshut)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:30 MESZ
CC0 1.0 Universell