Graf Eberhard V. von Württemberg bewilligt die Loslösung der Gemeinde Haberschlacht von der Pfarrei Brackenheim und die Errichtung einer eigenen Pfarrei dortselbst, wobei er sich und seinen nachkommen die Lehenschaft über die neue Pfarrei vorbehält.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner