A: Fritz Lener zu Weidensees (Lkr. Pegnitz). S1: Hans von Giech, Pfleger zu Pottenstein (Lkr. Pegnitz). S2: Friedrich Schlammersdorfer zu Grube (Burggrub, Lkr. Eschenbach). S3: Kaspar Hilpoltsteiner, Pfleger zu Betzenstein (Lkr. Pegnitz). E: Abt Wernher des Klosters Michelfeld. Betreff: Urfehdebrief. A war in das Gefängnis des Abtes gekommen, weil er Ott Schmid zu Weidensees, Untertan des Abtes von Michelfeld, wider alle Billigkeit vor westfälische Gerichte gezogen hat und sich mit dem Gericht des Abtes nicht hat begnügen lassen. Auf Bitten seines Bruders und seiner Freunde wurde er gegen Leistung der Urfehde wieder aus dem Gefängnis entlassen. Wenn weiter gerichtlich vor einem kaiserlichen Freistuhl gegen Ott Schmid vorgegangen werden sollte, will A ihn dort selbst verantworten, vertreten und gänzlich schadlos halten. Wenn A gegen einen Artikel dieser Urfehde handeln sollte, soll er seiner Herrschaft (= Abt des Klosters Michelfeld) mit 200 Gulden rhein. verfallen sein. Werbürgen: Hans Lener, Sohn des Fritz Lener, die Brüder Heinz und Heinz Lener, Konz Kipfhaber zu Plech (Lkr. Pegnitz), Konz Kempnater zu Ermreuth (Lkr. Forchheim) und Hans Madelter zu Newndorf (Neudorf im Lkr. Pegnitz; welches?).