Rudolf, Graf zu Wertheim und Elsbeth, seine ehel. Wirtin, versprechen dem Burggrafen Johannn von Nürnberg, seiner Schwester Katherin innerhalb 3 Jahren ihren Sohn Eberhart zum Mann zu geben. Rudolf schwört, daß Eberhart sein alleiniger Erbe sein soll in der ganzen Grafschaft. Kein anderes seiner Kinder soll daran ein Erbrecht erlangen, außer wenn Kathrin mit Eberhart keine Leibeserben erzeugte. Die Amtleute sollen Eberhart Hulde leisten, wenn es dem Burggrafen gelegen ist. Stirbt Eberhart ohne Erben, so soll Katherin 2000 pf. Heller Widerlegung von ihnen erhalten und zwar auf Mahnung, in Geld oder in Festen, die dem Burggrafen zunächst gelegen sind. Die Morgengabe soll ihr eigens verschrieben werden. Rudolfs Bruder, Rudolf, Domherr und Erzpriester zu Würzburg gibt seine Einwilligung.