Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er die Irrungen zwischen Hartmann Stumpf [von Schweinberg] und dessen Ehefrau Ursula, Tochter des Erhard von Rossau (+), einerseits und Erhard von Rossau d. J., Erhards Sohn, andererseits durch seine Räte hat verhören lassen. Erhard d. A. von Rossau hatte mit seiner ersten Ehefrau drei Kinder namens Philipp, Ursula und noch eine Tochter, mit der zweiten Ehefrau hingegen Erhard d. J. gewonnen. Nach dem Tode Philipps von Rossau hat der junge Erhard das Erbe an sich gezogen, Hartmann Stumpf dieses für seine Ehefrau, die Schwester des Verstorbenen, gefordert. Erhard d. J. hat verlauten lassen, dass es billig sei, dass Ursula stillstehe und ihm Antwort gebe, anstatt ihren Bruder um das Erbe anzugehen, zumal Philipp minderjährig und außer Lande gewesen, von dem Erbe ohnehin kaum etwas übrig sei. Kurfürst Philipps Räte haben beide Seiten gütlich dahin vereint, dass Erhard von Rossau der Gegenseite freiwillig von dem Seinen 60 Gulden ausrichten soll und diese ihre Forderungen auf das Erbe einstellt, mit Ausnahme von ausstehenden Geldverschreibungen (schult). Beide Parteien haben den Schied angenommen. Als Räte des Pfalzgrafen anwesend waren: Hans von Sickingen, Ritter, Philipp Forstmeister von Gelnhausen, Albrecht Göler von Ravensburg und Eustachius von Pfullendorf. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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