Heinrich Wildemann d.Ä. sowie dessen Söhne Hermann, Friedrich und Johannes einigen sich mit Hermann [von Bichtenweiler], Abt von Weingarten, über die Höhe der Vogtrechtsabgaben aus Hof und Mühle in Biegen (Hofbeugen = Hof) sowie den Lehen Baienfurt, Atzenmühle ("Acelinsmuli"), Burach und Lochen. Sie verzichten zugunsten des Klosters auf den Zehnten im Gereut und überlassen ihm zwei Höfe in Fenken als Seelgerät.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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