Oberförsterei Lüchow (Bestand)
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NLA HA, Hann. 182 Lüchow
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.12 Preußische Provinz Hannover >> 1.12.7 Landwirtschaft, Domänen, Forsten >> 1.12.7.2 Untere Provinzialbehörden >> 1.12.7.2.3 Oberförstereien im Reg. Bezirk Lüneburg
1822-1957
Enthält: Baubestandsbücher, Kontrollbücher, Flächen- und Grundstücksangelegenheiten, Bodennutzung, Jagd, Fischerei, Waldbrände, Personalangelegenheiten, Rezesse
Geschichte des Bestandsbildners: Nach Einführung der preußischen Verwaltungsorganisation im Jahre 1867 und Zugrundelegung eines mit Kabinettsordre vom 31.10.1868 genehmigten Normalplans traten an die Stelle der bisherigen Forstinspektionen die aus den Forstrevieren gebildeten Oberförstereien (vgl. Hann. 122a Nr. 1559). Aus einigen Forstrevieren der Forstinspektion Medingen wurde auf diese Weise zunächst die Oberförsterei Siemen mit den Schutzbezirken Schnackenburg, Schletau, Blütlingen, Clenze, Oerenburg, Rehbeck, Dünsche, Pretzetze, Zadrau (Siemen) und Seybruch eingerichtet (vgl. Handbuch für die Provinz Hannover, Jahrgänge 1870, 1874). Ab 1878 lautet der Name dann Oberförsterei Lüchow, an den Schutzbezirken änderte sich nichts (vgl. Handbuch der Provinz Hannover, Jahrgänge 1877, 1878, 1880).
Um 1900 werden die Schutzbezirke Pretzetze und Seybruch an die neu eingerichtete Oberförsterei Dannenberg abgegeben; die Oberförsterei Lüchow bestand nun aus den Schutzbezirken Schletau, Blütlingen, Clenze, Oerenburg, Rehbeck, Dünsche und Siemen (Staatshandbuch über die Provinz Hannover 1900 S. 207-208).
1934 sind die Oberförstereien in Forstämter umbenannt worden (vgl. Mbl. d. Preuß. Landwirtschaftsministeriums u. d. Landesforstverw.1934, Nr. 35 S. 617 ff.); somit wurde aus der Oberförsterei das Forstamt Lüchow. Dieses bestand im Jahr 1937 aus den Revierförstereien Arendsee (Altmark), Schletau, Blütlingen, Rehbeck, Dünsche und Siemen (vgl. Deutsches Forsthandbuch 1937 S. 170).
Bestandsgeschichte: In den vorliegenden Bestand Hann. 182 Lüchow ist bislang folgende Ablieferung des staatlichen Forstamtes - vormals Oberförsterei - Lüchow eingegangen:
- Acc. 2008/023
Der Bestand enthält auch einige ältere Akten der Forstinspektion Lüchow und eine Akte der Forstinspektion Medingen (die Forstinspektion Lüchow wurde 1864 aufgehoben und in die Forstinspektion Medingen eingegliedert).
Akten mit einer Laufzeit nach 1945 finden sich im Bestand Nds. 660 Lüchow.
Stand: Juli 2010
Bearbeiter: Christiane Drewes (2010)
Zusatzinformationen: Hinweis: Die Akten sind teilweise durch Beschädigungen, Pilzbefall und Verunreinigungen geschädigt und können daher nur eingeschränkt zur Benutzung vorgelegt werden.
Geschichte des Bestandsbildners: Nach Einführung der preußischen Verwaltungsorganisation im Jahre 1867 und Zugrundelegung eines mit Kabinettsordre vom 31.10.1868 genehmigten Normalplans traten an die Stelle der bisherigen Forstinspektionen die aus den Forstrevieren gebildeten Oberförstereien (vgl. Hann. 122a Nr. 1559). Aus einigen Forstrevieren der Forstinspektion Medingen wurde auf diese Weise zunächst die Oberförsterei Siemen mit den Schutzbezirken Schnackenburg, Schletau, Blütlingen, Clenze, Oerenburg, Rehbeck, Dünsche, Pretzetze, Zadrau (Siemen) und Seybruch eingerichtet (vgl. Handbuch für die Provinz Hannover, Jahrgänge 1870, 1874). Ab 1878 lautet der Name dann Oberförsterei Lüchow, an den Schutzbezirken änderte sich nichts (vgl. Handbuch der Provinz Hannover, Jahrgänge 1877, 1878, 1880).
Um 1900 werden die Schutzbezirke Pretzetze und Seybruch an die neu eingerichtete Oberförsterei Dannenberg abgegeben; die Oberförsterei Lüchow bestand nun aus den Schutzbezirken Schletau, Blütlingen, Clenze, Oerenburg, Rehbeck, Dünsche und Siemen (Staatshandbuch über die Provinz Hannover 1900 S. 207-208).
1934 sind die Oberförstereien in Forstämter umbenannt worden (vgl. Mbl. d. Preuß. Landwirtschaftsministeriums u. d. Landesforstverw.1934, Nr. 35 S. 617 ff.); somit wurde aus der Oberförsterei das Forstamt Lüchow. Dieses bestand im Jahr 1937 aus den Revierförstereien Arendsee (Altmark), Schletau, Blütlingen, Rehbeck, Dünsche und Siemen (vgl. Deutsches Forsthandbuch 1937 S. 170).
Bestandsgeschichte: In den vorliegenden Bestand Hann. 182 Lüchow ist bislang folgende Ablieferung des staatlichen Forstamtes - vormals Oberförsterei - Lüchow eingegangen:
- Acc. 2008/023
Der Bestand enthält auch einige ältere Akten der Forstinspektion Lüchow und eine Akte der Forstinspektion Medingen (die Forstinspektion Lüchow wurde 1864 aufgehoben und in die Forstinspektion Medingen eingegliedert).
Akten mit einer Laufzeit nach 1945 finden sich im Bestand Nds. 660 Lüchow.
Stand: Juli 2010
Bearbeiter: Christiane Drewes (2010)
Zusatzinformationen: Hinweis: Die Akten sind teilweise durch Beschädigungen, Pilzbefall und Verunreinigungen geschädigt und können daher nur eingeschränkt zur Benutzung vorgelegt werden.
1,0
Bestand
Literatur: Walter Kremser: Niedersächsische Forstgeschichte - eine integrierte Kulturgeschichte des nordwestdeutschen Forstwesens (Rotenburger Schriften Sonderband 32), Rotenburg (Wümme) 1990
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ
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