Kurfürst Philipp von der Pfalz schlichtet in der Fehde zwischen Bischof Rudolf von Würzburg einer- sowie Jost Freund (Frunt) und dessen Helfer Heinz Steller (Heintzen Stelern) andererseits, nachdem ihm beide Parteien die Angelegenheit zur Entscheidung, soweit er dazu befugt (des mechtig) ist, übertragen haben. Der Bischof wurde bei der Anhörung vor dem Pfalzgrafen durch Wilhelm Vogt (Faut), Alexius von Fryberg und Hans von Dottenheim vertreten. Jost brachte vor, dass sein Vetter zu Lohr (Lore) und dessen Ehefrau, die eine geboren von Karlstadt (Karlstat) war, sich gegenseitig beerben wollten, worüber ein Vertrag zu Lohr im Beisein des Johannes Arnsberger aufgesetzt worden war. Nachdem nun die Frau nach ihrem Mann, Josts Vetter, gestorben war, hat Johannes Arnsberger den Erbteil zu Karlstadt an sich genommenen, obwohl dies Jost Freunds Mutter zugestanden hätte, die ihm dies übertragen hatte. Daher stellte er Forderungen an Johannes. Dieser bot ihm einen außergerichtlichen Vergleich am Ort der Güter an, was Jost ablehnte, da Johannes dort Schreiber sei. Stattdessen wollte er die Sache zu Lohr, wo die Vererbung der Eheleute geschehen sei, behandeln, weshalb er den Bischof ersuchte, ihm den Arnsberger nach Lohr oder vor seine Räten vor Gericht zu stellen. Der Bischof weigerte sich jedoch und schlug vor, den Erbfall an seinem Ort oder vor dem Landgericht zu verhandeln, wie es sich nach der Freiheit des Herzogtums zu Franken gebührt. Damit war Jost Freund zur Fehde gedrängt worden, wozu er Heinz (Henchin) Steller als Helfer gewonnen hat, dessen Kosten er auf 200 Gulden schätzt. Die Würzburger Anwälte entgegneten, dass die Fehde unbillig gewesen sei, da der Rechtsgang am Ort des Erbfalls oder nach Freiheit und Herkommen des Herzogtums Franken vor dem Landgericht angeboten worden war.