Papst Innocenz IV. genehmigt auf Bitten des Kapitels B. M. V. zu Aachen und des Römischen Königs Wilhelm das von ersteren beschlossene Statut, wonach nur persönlich beim Stift verschiedene Kanoniker zum Genuß ihrer Präbendaleinkünfte zugelassen werden sollen. Dat. Lugd. XII Kal. Septemb. pontificatus nostri anno septimo.