Die verordneten Räte des Hochstiftes Straßburg, Wilhelm Ernst Vogt zu Kunolstein, Mathias Grundschütz, Jo(hann)es Claudius Dillenschneider und Lukas Weinemer (?) schreiben an N. Böcklin von Böcklinsau zu Rust: Obwohl sie ihn bereits angemahnt haben, seine Untertanen in dem vom Hochstift Straßburg zu Lehen rührenden Dorf Rust zu schuldigem Gehorsam gegenüber dem Geistlichen Gericht in Molsheim besonders in Ehesachen und ähnlichen Dingen anzuhalten, auch, die daselbst "einschleichenden sektischen Verführungen des einfältigen Teufels" abzustellen, hat er nichts dergleichen getan. Er zieht weiterhin die Ehesachen vor die weltliche Gerichtsbarkeit, was sie nicht billigen und wofür sie bei ihrem Herrn die Verantwortung tragen. Sie ermahnen ihn nochmals, dergleichen abzustellen, widrigenfalls eine Anzeige nicht zu umgehen sein wird.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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