Klage gegen die Pfändung von Gütern Kölner Bürger im Erzstift Köln (Pfändungsedikt vom 29. Aug. 1732) anläßlich der Streitigkeiten zwischen der Stadt Köln und Dr. Peter Gervin von Siersdorf als Regent des Gymnasium Laurentianum. Die städtische Rentkammer hat die Zahlungen von Fundationsgeldern (Stiftungsgelder) an das Laurentianum zur Unterstützung der dort studierenden „Alumnen“ (Stipendiaten) eingestellt, da der mitbeklagte Regent keine Legitimation in Form eines gültigen Elektionsscheins (der Regent wird aus den Professoren der Kölner Universität gewählt) vorwies und auch seiner Pflicht, dem zuständigen Inspektor und dem Magistrat als seinem weltlichen Oberprovisor jährliche Rechenschaftsberichte (rationes) vorzulegen, nicht nachkam. Die Stadt Köln befürchtet, von Siersdorf wolle sich das Regentenamt auf Lebenszeit anmaßen. Sie wirft ihm ferner vor, die Kölner Bürger „per viam arresti“ vor ein fremdes Gericht, den kurkölnischen Hofrat, evozieren zu wollen. Die Beklagten glauben sich zu ihrem allgemeinen Pfändungsdekret berechtigt, da sich die Stadt Köln mit Billigung der ganzen Bürgerschaft (Ratsbeschluß mit Bewilligung der Zünfte und Gaffeln) mit 22 Kapitalien belastet habe. Sie fordern 3322 Rtlr. an rückständigen Pensionen aus den Jahren 1727 - 1732.
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Klage gegen die Pfändung von Gütern Kölner Bürger im Erzstift Köln (Pfändungsedikt vom 29. Aug. 1732) anläßlich der Streitigkeiten zwischen der Stadt Köln und Dr. Peter Gervin von Siersdorf als Regent des Gymnasium Laurentianum. Die städtische Rentkammer hat die Zahlungen von Fundationsgeldern (Stiftungsgelder) an das Laurentianum zur Unterstützung der dort studierenden „Alumnen“ (Stipendiaten) eingestellt, da der mitbeklagte Regent keine Legitimation in Form eines gültigen Elektionsscheins (der Regent wird aus den Professoren der Kölner Universität gewählt) vorwies und auch seiner Pflicht, dem zuständigen Inspektor und dem Magistrat als seinem weltlichen Oberprovisor jährliche Rechenschaftsberichte (rationes) vorzulegen, nicht nachkam. Die Stadt Köln befürchtet, von Siersdorf wolle sich das Regentenamt auf Lebenszeit anmaßen. Sie wirft ihm ferner vor, die Kölner Bürger „per viam arresti“ vor ein fremdes Gericht, den kurkölnischen Hofrat, evozieren zu wollen. Die Beklagten glauben sich zu ihrem allgemeinen Pfändungsdekret berechtigt, da sich die Stadt Köln mit Billigung der ganzen Bürgerschaft (Ratsbeschluß mit Bewilligung der Zünfte und Gaffeln) mit 22 Kapitalien belastet habe. Sie fordern 3322 Rtlr. an rückständigen Pensionen aus den Jahren 1727 - 1732.
AA 0627, 1060 - C 579/1394
AA 0627 Reichskammergericht, Teil II: C-D
Reichskammergericht, Teil II: C-D >> 1. Buchstabe C
1732 - 1744 (1415 - 1737)
Enthaeltvermerke: Kläger: Bürgermeister und Rat der Stadt Köln Beklagter: Erzbischof Clemens August von Köln, seine Regierung (Kanzler und Räte) zu Bonn, seine Beamten, insbesondere die Amtsverwalter zu Lechenich (Erftstadt, Kr. Euskirchen), Zülpich (Kr. Euskirchen) und Brühl (Kr. Köln), namens A. Vaeson, J. H. Gymnich und Johann Gabriel Hertmanni, sowie Dr. Peter Gervin Franken-Siersdorf, Provisor der Universität zu Köln, Kanoniker zu St. Georg und Regent des Gymnasium Laurentianum Prokuratoren (Kl.): Lic. Johann Wilhelm Weylach [1726] 1732 - Subst.: Lic. Melchior Deuren Prokuratoren (Bekl.): Lic. Franz Peter Jung [1723] 1733 - Subst.: Lic. Johann Leonard Krifft Prozeßart: Mandati relaxatorii illicitorum arrestorum nec non restitutorii sine clausula, cum extensione Instanzen: RKG 1732 - 1744 (1415 - 1737) Beweismittel: Beschwerdebriefe des Andreas Dimmers und der Brüder Franz Konstantin, Philipp Wilhelm und Franz Kaspar von Wymar (Q 4 - 7, 9, 12 - 17). General-Edikt des Erzbischofs von Köln vom 29. Aug. 1732 (Q 22). Urkunde des Heinrich von Reuschenberg, Landkomturs der Deutschordensballei Alten-Biesen (Belgien) von 1596 betr. Stiftung für Studenten im Gymnasium Laurentianum; Zeichnung des Schlüssels zu diesem Gymnasium mit Inschrift; Stiftung des verst. Kölner Bürgermeisters Kaspar Kannengießer von 1606; Auszüge aus den Ratsprotokollen (?) von 1592 und 1645; Auszug aus der Bulle Papst Alexanders VI. vom 20. Nov. 1492 für die Stadt oder die Universität von Köln; 2 Urkunden Kaiser Karls VI. von 1713 und 1714 betr. Klage von 6 Doktoren der Juristischen Fakultät vor dem päpstl. Nuntius Bussi und vor dem kaiserl. Hofrat (Q 27). Quittungen (Q 34, 40). Notargebühren von 1731/2 (Q 55f). Verzeichnis von 15 Obligationen von 1539 - 1643 (Q 57). Obligationen von 1605 - 1675 (Q 58 - 60). Spezifizierte Liste über die Zahlung von Fundationsgeldern aus der städt. Rentkammer an das Gymnasium von 1732 - 1737 (Q 67). Rechnung über Schadenersatzzahlungen der städt. Rentkammer an Kölner Bürger von 1734 - 1736 (Q 68). Urkunde König Sigismunds von 1415 für die Stadt Köln (Q 70). Obligationen von 1618 - 1670 (nach Q 72). RKG-(Bei- )Urteile vom 19. Jan., 22. Mai und 21. Okt. 1733 (Prot.). Beschreibung: 5 cm, 279 Bl., lose; Q 1 - 74.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:15 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
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- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil II: C-D (Bestand)
- 1. Buchstabe C (Gliederung)