Klage gegen die Pfändung von Gütern Kölner Bürger im Erzstift Köln (Pfändungsedikt vom 29. Aug. 1732) anläßlich der Streitigkeiten zwischen der Stadt Köln und Dr. Peter Gervin von Siersdorf als Regent des Gymnasium Laurentianum. Die städtische Rentkammer hat die Zahlungen von Fundationsgeldern (Stiftungsgelder) an das Laurentianum zur Unterstützung der dort studierenden „Alumnen“ (Stipendiaten) eingestellt, da der mitbeklagte Regent keine Legitimation in Form eines gültigen Elektionsscheins (der Regent wird aus den Professoren der Kölner Universität gewählt) vorwies und auch seiner Pflicht, dem zuständigen Inspektor und dem Magistrat als seinem weltlichen Oberprovisor jährliche Rechenschaftsberichte (rationes) vorzulegen, nicht nachkam. Die Stadt Köln befürchtet, von Siersdorf wolle sich das Regentenamt auf Lebenszeit anmaßen. Sie wirft ihm ferner vor, die Kölner Bürger „per viam arresti“ vor ein fremdes Gericht, den kurkölnischen Hofrat, evozieren zu wollen. Die Beklagten glauben sich zu ihrem allgemeinen Pfändungsdekret berechtigt, da sich die Stadt Köln mit Billigung der ganzen Bürgerschaft (Ratsbeschluß mit Bewilligung der Zünfte und Gaffeln) mit 22 Kapitalien belastet habe. Sie fordern 3322 Rtlr. an rückständigen Pensionen aus den Jahren 1727 - 1732.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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