Bernhard Bernbeck, Bürger zu Schwäbisch Hall, daselbst eingekerkert gewesen, weil er bei der Abfassung eines Instruments gegen Endris d. Ä. und d. J. Castner, Vater und Sohn, Michael Schweiger sowie Georg und Christoph Blech, alle Bürger zu Amberg (Oberpfalz), "anderst dann mir gepurt gehandelt" hat, den der Haller Rat jedoch trotz gegenteiliger Forderungen des Vitztums und der Räte im "Oberen Bayern" (doch wohl eher Oberpfalz, weiter unten wird als deren Sitz Amberg angegeben!) und der beiden [Amberger] Parteien nicht weiter belangt, sondern auf seine, seiner Ehefrau und Verwandtschaft Bitten hin freigelassen hat, verzichtet auf Rache, die Erstattung der während seiner Gefangenschaft angefallenen Atzungskosten und schwört der Stadt Gehorsam und Urfehde. Zur Sicherheit stellt Bernbeck die Haller Bürger Christoph Rathan, IUL, Florian Bernbeck, Kaspar Feyerabend, Gilg Eisenmenger und Jörg Beischlag, seine Vettern und Schwäger, als Bürgen, die ihn bei jeder Verletzung der Bestimmungen der Urfehde der Stadt Hall ausliefern oder, wo ihnen dies binnen Monatsfrist nicht gelingen sollte, dem Rat 1.000 fl Vertragsstrafe bezahlen müssen. Sollten die Bürgen ihren Pflichten nicht nachkommen, hat der Rat das Recht, deren gesamtes liegendes und fahrendes Vermögen anzugreifen. Falls einer oder mehrere von ihnen sterben sollten, müssen entweder Bernbeck oder die Bürgen, die im übrigen auf jedweden - gerichtlichen und außergerichtlichen - auswärtigen Beistand oder die Inanspruchnahme von Indulten und Privilegien im Voraus verzichten, dem Rat binnen Monatsfrist Ersatz präsentieren.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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