Johann, Erzbischof von Trier, gibt dem Johannes Virnenburg, Kleriker der Trierer Diözese, die durch den Tod des Michael Torney, vordem Dekan in Oberwesel (Wesaliensis) erledigte Pfarre Nachtsheim, deren Kollatur dem Trierer Erzbischof zusteht, providiert ihn und investiert ihn damit samt allen Einkünften, der Seelsorge und der Aufsicht auf die Reliquien. Die Priester und Notare in Stadt und Bistum werden beauftragt, daß sie oder einer von ihnen den Johannes in körperlichen Besitz der Pfarrei und ihrer Einkünfte setzen, sowie diesem die fälligen Abgaben entrichten. Sr.: Ausst. Ausf. Perg., lat. - Sg. anh., Rest - Rv.