[Friedrich Reinhard von Liebenstein] setzt den Jakob Urschler in das Amt des Schützen in Iltishof (auff dem Hoff Iltißhaußen) ein. Der gewesene Schütze Hans Heilig (Haylig) war wegen Diebstahls (in puncto furti) ergriffen und von der Herrschaft dazu verurteilt worden, Iltishof zu verlassen, das von der Herrschaft Liebenstein 17 Jahre zuvor gekaufte Fallhäußle dort zu verkaufen, und dass er vom Amt aller Ehren entlassen seye. Jakob Urschler hat das Fallhäusle zu denselben Konditionen gekauft, wie sie für den Vorbesitzer Heilig gegolten hatten [siehe U 168], und er hat die Zusage erhalten, auch den Schützendienst übertragen zu bekommen. Es folgen in 15 Punkten genaue Anweisungen zu den Aufgaben und Pflichten des neuen Schützen. Die Jahresbesoldung beträgt wie beim Vorgänger 12 fl und 3 sch Dinkel; dazu erhält Urschler die Erlaubnis, Wein, Bier und Branntwein außzuzapffen, wofür er entsprechend Umgeld und Akzise sowie 6 fl Rekognition an die Herrschaft [von Liebenstein] entrichten muß. Ankündigung des herrschaftlichen Siegels.