Handakten von fürstlichen Bediensteten (Bestand)
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Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, La 101
Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (Archivtektonik) >> Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein >> Archiv Langenburg >> Bestände des 19. und 20. Jahrhunderts
Vorakten, 1831-1968
Inhalt und Bewertung
Handakten sind außerhalb einer Behördenregistratur gebildete und geführte Akten. Sie wurden im vorliegenden Fall von Bediensteten der Standesherrschaft Hohenlohe-Langenburg angelegt und über Jahre geführt, aber nie der offiziellen Registratur eingegliedert. Inhaltlich sind es teils Akten, die für die Dienstgeschäfte laufend benötigt wurden und deshalb ständig beim Bearbeiter blieben, und teils um Akten, die Tätigkeiten außerhalb des regulären Dienstes, also ehrenamtliche Sonderaufgaben der fürstlichen Bediensteten dokumentieren.
Gliederung: 1. Handakten des Domänendirektors Fortenbach; 2. Handakten des Domänendirektors Baron Julius von Roeder; 3. Handakten des Domänendirektors Ernst Mutscheler; 4. Unterlagen der Sekretariatsangestellten Ilse Olboeter; 5. Unterlagen nicht identifizierbarer Personen.
Handakten sind außerhalb einer Behördenregistratur gebildete und geführte Akten. Sie wurden von Bediensteten der Standesherrschaft Hohenlohe-Langenburg angelegt und über Jahre geführt, aber nie der offiziellen Registratur eingegliedert. Ihre Anlage, ihre Führung und ihre Verwahrung waren Sache des Bediensteten. Inhaltlich lassen sich zwei Gruppen von Handakten unterscheiden. Die erste umfasst Akten, die der Bedienstete für seine Dienstgeschäfte benötigte. Sie enthalten oft die wichtigsten, grundlegenden Unterlagen in Abschrift, um dem Bediensten einen möglichst schnellen Zugriff auf elementare Unterlagen zu ermöglichen. Er musste die wichtigen Schriftstücke nicht mehr an den verstreuten Orten der Dienstregistratur nachsuchen, sondern hatte sie für sich "kompakt" in der eigenen Ablage. Die zweite Typ von Handakten umfasst Akten, die Tätigkeiten betreffen, die ein Bediensteter neben seinen Dienstgeschäften betrieb. Solche ehrenamtliche Sonderaufgaben hatten die Bediensteten Hohenlohe-Langenburgs vielfach. Für diese Aufgaben konnten oder wollten sie sich nicht der Hilfe des Registrators und seiner Registratur bedienen. Sie bildeten selber Akten, ergänzten sie selbst und verwahrten sie auch selbst als "Handakten". Die Akten der Sekretariatsangestellten Ilse Olboeter (Kap. 4) mögen als Beispiel dienen. In den 50er und 60er hatte sie u.a. die Aufgabe, Pakete an bestimmte Familien in der Gegend von Leipzig zu schicken. Sie hatte auch für die Bestückung der Pakete einzukaufen. Die vielfach sehr ausführlichen Dankesschreiben der Beschenkten und die Aufzeichnungen Olboeters über ihre Käufe, die sie mit der Standesherrschaft verrechnete, sind als "Handakten" erhalten geblieben. Sie ermöglichen über zwei Jahrzehnte hinweg ein Bild von der deutsch-deutschen Verbundenheit weit unterhalb der offiziellen, reichlich dokumentierten Politik. Handakten sind in Einzelfällen sehr schwer von Akten aus der Behördenregistratur zu unterscheiden. Notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung für eine Handakte ist das Fehlen einer Signatur, wie sie in der offiziellen Registratur vorkommt. Bei Handakten liegen auch einfachere Signatursysteme selten vor. Bei den Adressen der inliegenden Schreiben ist nicht die Behörde angesprochen, sondern die Person des Bearbeiters. Eingangsstempel und andere Registraturzeichen fehlen. Teilweise können Handakten behördliches Schriftgut (also mit Behördenadresse, Eingangstempel) als Fremdkörper enthalten. Die Laufzeiten von Handakten des ersten Typs können vergleichsweise lang ausfallen. Die des zweiten Typs lassen sich inhaltlich erkennen, da sie auf Aufgaben beruhen, die innerhalb des Aufgabenbereiches der Behörde als Fremdkörper auffallen müssen. Die Handakten des vorliegenden Bestandes lassen die Vielfalt der Aufgaben standesherrlicher Bediensteter erkennen. Sie ermöglichen damit ein facettenreiches Bild vom Leben einer Standesherrschaft über die offiziellen Akten der Domänenkanzlei hinaus. Einen herausragenden Informationswert haben die Handakten des ersten Types: sie führen zu den wichtigen und herausragenden Dokumenten. Obgleich Handakten nicht den Status des offiziellen Aktenschriftgutes genießen, ist ihr Wert für den Benutzer hoch einzuschätzen. Die Handakten wurden im Rahmen eines von der Stiftung Kulturgut Baden-Württemberg finanzierten Verzeichnungsprojektes "Kleinere Bestände des 19. Jahrhunderts" durch die Zeitangestellte Birgit Schäfer Anfang 2003 verzeichnet und als Bestand formiert. Die Abschlussarbeiten erfolgten durch den Unterzeichnenden. Der Bestand erhielt die Bezeichnung "La 101 Handakten von fürstlichen Bediensteten". Er umfasst 70 Bü in 2 lfd. m. Die Laufzeit reicht von 1831 bis 1968. Neuenstein, im Juli 2004 Dr. Schiffer
Hinweis: Im vorliegenden Online-Findmittel fehlen einige Titelaufnahmen zu Archivalien aus dem 20. Jahrhundert, die derzeit noch nicht uneingeschränkt zugänglich sind. Im Hohenlohe-Zentralarchiv befindet sich ein vollständiges Findbuch, das auch die noch nicht frei zugänglichen Archiveinheiten erschließt. Neuenstein, im Dezember 2004 Dr. Schiffer
70 Bü (2,0 lfd.m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:39 MEZ