Die Herzoginnen Anna von Croy-Aerschot und Elisabeth von Pommern vereinigen sich betreffend der rückfälligen Ehegelder, die von der verstorbenen Fürstlichen Witwe zu Grabow herrühren, dahingehend, dass Anna der Elisabeth 1.000 Gulden zahlen soll. den 13. Marty Anno 1635;. Alten Stettin. aufgedrückte Lacksiegel der beiden Ausstellerinnen

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