Bürgermeister, Rat und Gemeinheit der Stadt Brakel [Kr. Höxter] bezeugen, daß sie von Kloster Hardehausen "Verschreibungen" haben, die Güter zu Modexen [Nö Brakel (Stadt Brakel)], Hainhausen (Heynhusen) [N Modexen (Stadt Brakel)] und in der Hinnenburg (Hindenborch) [N Brakel (Stadt Brakel)] betreffen, und zwar den Nedderhof zu Modexen mit vier Hufen Land, den Dreckhof zu Hainhausen mit allem, was dazugehört, sowie ein Nutzungsrecht (achtwort) in der Hinnenburg. Da das Kloster nicht an die damit verbundenen Einkünfte kommen konnte und darüber Unfriede enstanden war, erläßt ihm die Stadt jetzt jene zwei Goldgulden, die es bisher jährlich zu Mariä Reinigung (=2. Februar) für die ihm an seinen städtischen Häusern und Freiheiten gewährten Vergünstigungen auf das Rathaus zu zahlen gehabt hat. Sollte eine der beiden Parteien damit nicht mehr zufrieden sein, soll sie es ein Jahr vorher bekanntgeben. Dann mag man sich künftig nach der "ersten Verschreibung" richten. Die Stadt kündigt ihr großes Siegel an. 1521 feria tercia post Quasimodogeniti.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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