Herzog Christoph von Württemberg bewilligte vor einigen Jahren dem Reinhart von Sachsenheim, beim Heimfall seiner Lehen den lebenden Kindern seiner Töchter als Gnadengeschenk 500 Gulden zu bezahlen. Nun starb der einzige Sohn des Reinhart v. Sachsenheim, Bernhard v. Sachsenheim, der nach seinem Vater das Lehen erhalten hatte, kinderlos, so daß die Lehen heimfielen. Herzog Christoph übergibt daher der Anna von Helmstat, geb. Gailing - Tochter der Margaretha geb. von Sachsenheim und des Reinhart Gailing von Altheim (Althum), Enkelin des Reinhard von Sachsenheim - für 500 Gulden Hauptgut eine jährliche Gült von 25 Gulden. Die Gült wird jedes Jahr ungefähr 14 Tage vor und nach dem Lorenztag [Aug. 10] durch den Vogt aus der Kellerei zu Sachsenheim ausbezahlt. Sollte die Zahlung ausbleiben, so können Anna v. Helmstat und ihre Erben auf alle heimgefallenen Einnahmen aus Groß- und Kleinsachsenheim (Großen- und clainen Sachsenheim), Untermberg (Unnderm Berg), Metterzimmern und Sersheim, die als Pfand dienen, zurückgreifen. Der A. behält sich das Recht vor, die Gült durch eine einmalige Zahlung von 500 Gulden abzulösen, muß dies jedoch ein Vierteljahr vorher anmelden. Der Betrag kann in Schloß Sachsenheim oder in Stuttgart bei der Landschreiberei bezahlt werden.