Die Appellationsrichter: Vor ihnen sind am Montag nach Martini
zur Vesperstunde erschienen Otto von Ahlen und der Bek-lagte Johann. Auf
Antrag Ottos nahmen die Richter dem Beklagten eine Kaution von vier
Florenen für den Fall erneuter Kontumaz ab. Darauf trug Otto nochmals
seine am Morgen bereits vorgebrachten Erwiderungen und Anträge vor. Die
Richter ließen Johann davon eine Kopie fertigen und bestimmten ihm die
Vesperstunde am Tag nach Katharina [November 26] als Termin für seine
Entgegnung. Otto protestierte gegen diesen Termin. Actum et datum a.d.
1354 feria secunda post Martini predicta.