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Die Appellationsrichter: Vor ihnen sind am Montag nach Martini zur Vesperstunde erschienen Otto von Ahlen und der Bek-lagte Johann. Auf Antrag Ottos nahmen die Richter dem Beklagten eine Kaution von vier Florenen für den Fall erneuter Kontumaz ab. Darauf trug Otto nochmals seine am Morgen bereits vorgebrachten Erwiderungen und Anträge vor. Die Richter ließen Johann davon eine Kopie fertigen und bestimmten ihm die Vesperstunde am Tag nach Katharina [November 26] als Termin für seine Entgegnung. Otto protestierte gegen diesen Termin. Actum et datum a.d. 1354 feria secunda post Martini predicta.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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