Kurfürst Philipp von der Pfalz schließt einen Vertrag in Streitigkeiten zwischen Fabian von Eschenau (Eschenaw), einst pfalzgräflicher Vogt zu Reichshofen, einer- und Blasius von Mühlheim (Blasien von Mulnheym) andererseits wegen etlicher Schmähungen, die sich 1504 ergeben haben, als sie zu Reichshofen in Fehde lagen. Wegen dieser Worte hatte Fabian den Blasius [vor dem Hofgericht] zu Rottweil verklagt. Aufgrund seiner kurfürstlichen Rechte hat der Pfalzgraf die Sache aber an sich genommen, um weiteren Zank und unnötige Kosten und Mühen zu vermeiden. Beide Seiten haben dem Pfalzgrafen die Sache zur Entscheidung überlassen. Dieser erachtet die ergangenen Worte und Taten derart, dass sie keiner Seite zur Schmach gereichen, weshalb er mit seinen Räten entscheidet, dass sie weder Kläger noch Verteidiger einen Schaden an Ehre oder Ruf (glimpff) bringen. Beide Seiten sind damit geschlichtet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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