Kurfürst Philipp von der Pfalz schließt einen Vertrag in Streitigkeiten zwischen Fabian von Eschenau (Eschenaw), einst pfalzgräflicher Vogt zu Reichshofen, einer- und Blasius von Mühlheim (Blasien von Mulnheym) andererseits wegen etlicher Schmähungen, die sich 1504 ergeben haben, als sie zu Reichshofen in Fehde lagen. Wegen dieser Worte hatte Fabian den Blasius [vor dem Hofgericht] zu Rottweil verklagt. Aufgrund seiner kurfürstlichen Rechte hat der Pfalzgraf die Sache aber an sich genommen, um weiteren Zank und unnötige Kosten und Mühen zu vermeiden. Beide Seiten haben dem Pfalzgrafen die Sache zur Entscheidung überlassen. Dieser erachtet die ergangenen Worte und Taten derart, dass sie keiner Seite zur Schmach gereichen, weshalb er mit seinen Räten entscheidet, dass sie weder Kläger noch Verteidiger einen Schaden an Ehre oder Ruf (glimpff) bringen. Beide Seiten sind damit geschlichtet.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz schließt einen Vertrag in Streitigkeiten zwischen Fabian von Eschenau (Eschenaw), einst pfalzgräflicher Vogt zu Reichshofen, einer- und Blasius von Mühlheim (Blasien von Mulnheym) andererseits wegen etlicher Schmähungen, die sich 1504 ergeben haben, als sie zu Reichshofen in Fehde lagen. Wegen dieser Worte hatte Fabian den Blasius [vor dem Hofgericht] zu Rottweil verklagt. Aufgrund seiner kurfürstlichen Rechte hat der Pfalzgraf die Sache aber an sich genommen, um weiteren Zank und unnötige Kosten und Mühen zu vermeiden. Beide Seiten haben dem Pfalzgrafen die Sache zur Entscheidung überlassen. Dieser erachtet die ergangenen Worte und Taten derart, dass sie keiner Seite zur Schmach gereichen, weshalb er mit seinen Räten entscheidet, dass sie weder Kläger noch Verteidiger einen Schaden an Ehre oder Ruf (glimpff) bringen. Beide Seiten sind damit geschlichtet.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 825, 137
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge III (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1505 November 15 (uff sambstag nach sant Martins tag episcopi)
fol. 213v-214v
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Kopfregest: "Vertrag zwischen Fabian von Eschennaw und Blasius von Mulheym".
Eschenau, Fabian von; pfalzgräflicher Vogt zu Reichshofen, erw. 1505
Mühlheim, Blasius von; erw. 1504, 1505
Reichshofen = Reichshoffen, Dep. Bas-Rhin [F]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:02 MESZ
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