Kaiser Karl VI. (voller Titel) belehnt als Erzherzog von Österreich Lothar (Lothari Philipp Ludwig) Schenk Freiherr von Stauffenberg als Familienoberhaupt (Seniori Familiae) und als Lehenträger seiner fünf Schwestern und ihrer Kinder, namentlich von Anna Maria Norbertina [Schenkin], verheiratete Freiin von Welden, und ihrer Tochter Maria Anna Louisa Schenkin Gräfin von Castell, geborene Freiin von Welden, der von Maria (Sophia) [Schenkin], verheiratete Freiin von Speth [von Fünfstetten] hinterlassenen fünf Kinder Maria Johanna Eleonora, Franz Ludwig Albert, Theresia Walburga Esther, Marquardt Franz Joseph und Maria Joseph Wilhelm, der von Maria [Anna] Franziska Esther [Schenkin], verheiratete Freiin von Greiffenklau [von Vollraths] hinterlassenen fünf Kinder Johann Philipp, Lothar Franz, Franz Wilhelm, Maria Philippina, nunmehr verehelichte Zoblin, und Maria Sophia Theresia, von Eleonore (Magdalena Eleonora Maria Anna) [Schenkin] und Franziska (Maria Franziska Antonia) [Schenkin] mit allen ihren ehelichen Nachkommen männlichen und weiblichen Geschlechts, nach dem Tod seiner Onkel Johann Wilhelm Schenk und Johann Albrecht Schenk und seines Bruders Markwart Gottfried Schenk Freiherren von Stauffenberg mit der Hochgerichtsbarkeit und dem Blutbann in ihrem Rittergut Baisingen, das der [vorderösterreichischen] Herrschaft Hohenberg lehenbar ist. Die Belehnung erfolgt außerdem für die von Johann Werner Schenk von Stauffenberg hinterlassenen männlichen und weiblichen Nachkommen, deren Namen und Anzahl vorbehalten bleiben, die ehelich gezeugten und hinterlassenen Kinder aus der Ehe seiner Schwester Maria Margaretha Jakobea, geborene Schenkin von Stauffenberg, mit [Johann Ludwig Konstantin] Freiherr von Ulm auf Erbach, Marquardt Friedrich Wilhelm, Antonia, verheiratete Gräfin von Starnberg, und Maria Anna, verheiratete Gräfin von Herberstein, die ehelich gezeugten und hinterlassenen Kinder von Maria Barbara von Wernau (Werdenau) und Johann Friedrich Freiherr von Ow mit dem von Johann Marquardt Alexander Freiherr von Ow hinterlassenen Sohn Joseph Clemens und der Tochter Maria Antonia, verheiratete von Ow, und die ehelich gezeugten und hinterlassenen Kinder von Elisabeth von Wernau mit Joachim Ignatius von Rotenhan namens Lothar Franz, Maria Sophia Amalia, verheiratete von Breitenbach, Margaretha Louise, Maria Charlotte, verheiratete Hänslin, und schließlich der von Katharina Juliana, verheiratete von Murach, hinterlassene Sohn Karl Franz [von] Murach, mit allen ihren männlichen und weiblichen Nachkommen. Lothar Schenk von Stauffenberg kann mit dem Halsgericht künftig als Belehnter und als Lehensträger seinen Unterrichtern und Amtleuten das Rechtsprechen befehlen. Die Richter und Amtleute sind berechtigt, die Straftäter und Verdächtigen in Baisingen festzunehmen und nach ausreichenden Beweisen, peinlicher Befragung, jeweiligem Geständnis und offenbarer Verhandlung oder Überzeugung nach Recht und Ordnung öffentlich zu strafen und zu richten. Die Obrigkeit des Ausstellers und des Erzhauses Österreich und die Rechte und Gerechtigkeiten anderer Rechteinhaber bleiben davon unberührt. Bei jedem Lehenfall müssen die genannten Lehensvasallen und ihre Nachkommen die Hochgerichtsbarkeit und den Blutbann vom Aussteller und Erzhaus Österreich neu empfangen, die übliche Lehenspflicht mit einem Gelübde und Eid leisten und auch von ihren Niederrichtern und Amtleuten abnehmen, die bei dieser Belehnung als bevollmächtigter Gewalthaber mit besonderer kaiserlicher Bewilligung vom 25. Juni [1735] der Kämmerer und oberösterreichische Hofkammerrat Alexander Graf Künigl, Freiherr zu Ehrenburg, Herr zu Campan, Erbtruchsess in Tirol, mit einem leiblichen Eid auf Gott, die Gottesmutter Maria und alle Heiligen geleistet hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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