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Bischofsheim: Erzbischof Werner von Mainz bestätigt die von Ludwig, Probst des Stifts St. Viktor, dem Stift gemachte Schenkung der Kirche zu Bischofsheim (Bischophes-) [vgl. Nr. 26/1, 1267 Oktober 3].
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Bischofsheim: Erzbischof Werner von Mainz bestätigt die von Ludwig, Probst des Stifts St. Viktor, dem Stift gemachte Schenkung der Kirche zu Bischofsheim (Bischophes-) [vgl. Nr. 26/1, 1267 Oktober 3].
Urkunden der ehemaligen Provinz Starkenburg >> 2 Orte, Buchstabe B >> 2.18 Bischofsheim
1268 Januar 29 (I)
Bischofsheim
Ausf., Perg., anh. Sg. verbl.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1268, XIIII. kalendas Februarii
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bischofsheim: Wernheris Archiepiscopus Moguntinus cum Ludowicus Ecclesie St. Victoris Mogunt prepositus in herbsidium necahoctatum predicte ecclesie St. Victoris ecclesiam in Bischophesheim Mogl. Diocesis contulent abtinendam, ita ut prouentus ipsuis Ecclesie communibus usibus in perpetuum applicetur ordinata certa de prouentibus ipsuis ecclesie portione, que perpetuo Vicario in ea Donetur. Nos collatinem predictam ratam habemus
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Reg.: Böhmer, Regg. EBB von Mainz Bd. 2, 1886, Nr. 199, S. 372. Druck: Baur, Hess, Urkk, Bd. 1, Nr. 60, S. 37.
Baur, Hess. Urk. I Nr. 60
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.