Johann von Loen, Herr zu Heinsberg und Löwenberg, und Friedrich Graf zu Moers und Herr zu Bair bekunden, daß zwischen Erzbischof Friedrich und Herzog Wilhelm von Jülich und Geldern die Übereinkunft getroffenworden, ihre gegenseitigen Ansprüche auf sich beruhen lassen zu wollen, daß jedoch in Ansehung von Jülich die von Köln rührenden Lehen, nach eintretender Einigung in ihren anderweiten Streitigkeiten, empfangen werden sollen. d. 1395 auf Laurenztag.