Sybot von Koln und Gerhus, seine eheliche Wirtin, Bürger zu Würzburg (Wirtzpurg), verkaufen Herrn Heinrich, Frühmesser zu Helmstadt (Helbingstatt), für 25 Pfund eine jährlich auf Martini kostenlos lieferbare, Gült von 2 1/2 alter h von ihrem Haus in dem Dorf Heidingsfeld (Heytingsfelt) zwischen den Häusern des Heinr[ich] Snotzenback und des Cunrat Jungling und von 1 1/2 Morgen Weinstück in der Gemarkung Heidingsfeld (Heytingsfelt), an dem Tetenbuhel gelegen zwischen Heintz Minners und Hetuwins Weinstücken. Als Bürgen stellen sie Heinrich Grife und Hansen von Hernzincken, beide ansässig zu Würzburg (Wirtzpurg). Diese haben auf Mahnung in einem offenen Wirtshaus zu Würzburg Einlager zu leisten. Ein abgehender Bürge ist innerhalb Monatsfrist durch einen neuen zu ersetzen; widrigenfalls tritt Leistung des andern ein. Beim Kauf ausbedungen ist das Wiederkaufsrecht von nächster Cathedra Petri ab auf 3 Jahre, ausübbar an oder vor Cathedra Petri mit der Kaufsumme.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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