Henslin Gröninger von Gerlingen, gef., weil er sich des Diebstahls verdächtig gemacht hatte, jedoch auf Fürbitten freigelassen, verspricht, nicht ohne Erlaubnis aus dem Fürstentum Württemberg zu gehen und sich auf Befehl wieder zu stellen und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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