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Bestätigung durch Gottschalk und Margarete von Buchenau des Verkaufs auf Wiederkauf von sieben Gulden mit Einlöseklausel und Stellung von Bürgen
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Urk. 76 Fulda, Lehenreverse [ehemals: Urkunden R I b]
Fulda, Lehenreverse [ehemals: Urkunden R I b] >> 2 Familien B >> 2.45 von Buchenau
1414 September 09
Ausfertigung, Papier, drei Siegel, ab und verloren
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno domini m° cccc° xiiii° uff den sontag nach nativitate Marie
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Gottschalk von Buchenau (Buchenawe) und seine Ehefrau Margarete (Grete) bestätigen mit Einverständnis Johanns [von Merlau], Abt von Fulda, getätigten Verkauf auf Wiederkauf von sieben Gulden an Mechthild (Metze) von Urff (Orffa), Else und Mechthild (Metze) von Boyneburg (Benmelburg) und weitere namentlich genannte Nonnen des Klosters in Kreuzberg (?) (Cruczeberg) [Gem. Philippsthal (Werra), Lkr. Hersfeld-Rotenburg?] und bekennen, dass sie diese innerhalb von einem Jahr wieder einlösen müssen, andernfalls sollen die als Bürgen gestellten Werner und Sittich von Buchenau in Leistung treten. Werner und Sittich von Buchenau erklären, dass sie Bürgen sind und versichern, sich an die Vereinbarungen zu halten. Siegelankündigung.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Gottschalk, Werner und Sittich von Buchenau
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.