Katharina, Witwe des Hof Jörgen, B. zu Kirchheim, wegen ihres trotz der Ernahnungen des Vogts fortgesetzten ehebrecherischen Umgangs mit Martin (Stefan) Rynsslin, B. zu Kirchheim, mit dem sie zuletzt in ihrer Wohnung ertappt worden war, zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitten unter der Bedingung freigelassen, künftig jeden Umgang mit dem Genannten sowie alle leichtfertigen Handlungen zu vermeiden, verpflichtet sich, dies auszuführen und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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