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Direktorium und Räte des Ritterkantons Kocher geben ihre obervormundschaftliche Einwilligung zum Verkauf der geringen Eigengüter und kurmainzischen Lehen des Philipp Friedrich [II.] von Liebenstein in Bönnigheim und Erligheim. Der Kondirektorial Eberhard Maximilian vom Holtz und die Mutter Maria Charlotte von Liebenstein geborene Gremp von Freudenstein haben als Vormünder in Übereinstimmung mit ihrem annähernd zwanzigjährigen Pflegebefohlenen bzw. Sohn Nutzen und Notwendigkeit eines solchen Verkaufs vorgebracht, unter anderem die chronischen kostenträchtigen Streitigkeiten in der Ganerbschaft und die Schuldentilgung; Philipp Friedrichs Vetter Friedrich Maximilian von Liebenstein ist entschlossen, seinen Anteil an den genannten Gütern dem Obermarschall [Friedrich] Grafen von Stadion zu verkaufen. Ankündigung des gewöhnlichen Direktorialsignets.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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