Arnold Westphal, Bischof von Lübeck, und die Knappen Gottsieg von Ahlefeldt, Klaus Rantzau, Wulf von der Wisch, Benedikt von Ahlefeldt und Detlev von Buchwaldt für Christian I., König von Dänemark, einerseits, und Eckart von Wenden, Dompropst zu Hildesheim, und die Knappen Wilkin Klencke, Ludwig von Veltheim und Ulrich von Landsberg für Graf Otto II.von Holstein-Pinneberg andererseits, beiderseits bevollmächtigt, und haben folgende Artikel beschlossen: König Christian soll 43000 rheinische Gulden bezahlen, und zwar zuerst auf Martini 1460 (Nov. 11) 3500 Gulden an Graf Otto und 1500 Gulden an die Unterhändler, Dompropst Echart von Wenden, Wilkin Klencke, Ludwig von Veltheim und Ulrich von Landsberg. Johann 1461 Nov. 18, an Graf Otto 18000 und ebenso 1462 Nov. 18 10000 und 1463 Nov. 18 10000 Gulden, jeweils in Hamburg. Graf Otto soll dem König einen von sich, Graf Ernst von Holstein-Pinneberg, Bischof von Hildesheim, Graf Adolf XII. von Holstein-Pinneberg und Graf Erich von Holstein-Pinneberg für sich und alle ihre Brüder und Erben besiegelten Brief geben, in dem sie auf alle Rechte und Ansprüche verzichten, die sie durch den Tod ihres Vetters Graf Adolfs VIII. von Holstein-Rendsburg, Herzog zu Schleswig, auf das Herzogtum Schleswig und die Grafschaft Holstein und Stormarn zu haben meinen. Der Brief soll gegen den Versicherungsbrief über die genannte Summe durch die Herren oder ihre Bevollmächtigten am Michaelisabend (Sept. 28) in Hamburg ausgewechselt werden, dieser mit dreißig oder mehr in den Landen Schleswig und Holstein besessenen Mannen ausgestellt sein. Der König soll Graf Otto und seine Erben bei ihrer Herrschaft und ihrem Land diesseits der Elbe lassen und sie wie seine eigenen Lande und Leute schützen, ihre Schlösser sollen ihm in seinen Kriegen ohne ihren Schaden offen sein. Fortsetzung unter "Enthält

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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