Graf Hermann von Orlamünde, Domherr zu Würzburg, bekennt, dass ihm der Abt des Klosters St. Stephan in Würzburger Gerhard Klinkhart den Spitalhof beim Kloster auf Lebenszeit verliehen hat. Nach seinem Tod fällt der Hof wieder an das Kloster zurück. Er verpflichtet sich, den Hof in gutem Bauzustand zu halten. Sofern er den Hof nicht selbst bewohnen möchte, kann er ihn mit Zustimmung des Abtes jemandem vermieten. Dieser ist dann auch für die Instandhaltung des Hofes verantwortlich. Das Mietverhältnis endet aber ebenfalls mit dem Tod des Grafen Hermann. Der geben ist 1416 am nehsten fritag vor Allerheiligen tag. Aussteller: Graf Hermann von Orlamünde. Empfänger: Kloster St. Stephan

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Staatsarchiv Würzburg
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