Johann Gottfried Henzschel, Besitzer des Landrichtergutes in Niedermuschütz, gegen die dortige Gemeinde wegen Beeinträchtigung des dem Landrichtergut zustehenden Schankrechts durch den dem Gärtner Johann David Hilbert von der Gemeinde übertragenen Reiheschank [Recht des wechselnden Ausschanks von Haus zu Haus innerhalb der Gemeinde]

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Sächsisches Staatsarchiv
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