Kurfürst Philipp von der Pfalz quittiert Georg von Langeln (Lanngen), Landkomtur zu Lothringen, und Bernhard von Burscheid (Burschit), Ritter und Richter im Land zu Luxemburg (Lutzelburg) die Bezahlung von 400 Gulden. Ursprüngliche hatten Gawein (Gauwin) von Hohenstein und der Knecht Heinz Oberlender das pfalzgräfliche Geleit angegriffen und wurden in Trier verhaftet. Heinz ist entflohen, der Ritter Burggraf zu Alzey, Hans Landschad, wollte daraufhin bei Gawain das Recht durchsetzen. Auf Fürbitte einiger und besonders um dem Dekan zu Trier, Eberhard von Hohenfels, und Richard Greiffenklau (Griffenkloe) zu gefallen, wurde ein Vertrag durch den Landkomtur Georg von und den Richter Bernhard von Burscheid ausgehandelt, dass diese beiden dem Pfalzgrafen binnen drei Monaten 400 gute rheinische Gulden kurfürstlicher Währung nach Bacharach gegen Quittung bezahlen sollen. Daraufhin soll Gawain wegen der Streitsache entlassen sein (us sorgen sin). Komtur und Richter haben dem Zollschreiber zu Bacharach, Bernhard Ort jetzt die 400 Gulden entrichtet, was hiermit quittiert wird.