Truchseß Georg, Freiherr von Waldburg und Oberster Feldhauptmann des Schwäbischen Bundes, schreibt an alle B., Bauern und Gemeinden der Herrschaft Unlingen (Onlengen) und Hohentengen (Hohendingen) sowie ihre Mitverwandten: Die Empfänger haben den vor einiger Zeit zwischen dem Schwäbischen Bund und den bodenseeischen und oberallgäuischen (obern algewischen) Haufen geschlossenen Vertrag, auf welchen sie sich verpflichtet hatten, in etlichen Artikeln nicht eingehalten, sondern sind gewalttätig gegen das aufgezogene Kriegsvolk des Bundes zusammengelaufen und haben aufrührerische Reden gegen den Vertrag geführt, wodurch weitere Empörung entstehen könnte. Der A. befiehlt den Empfängern, auf den Vertrag nochmals einen Eid zu leisten und zu diesem Zweck Bevollmächtigte zu ihm zu schicken. Andernfalls müsse er entgegen seinem Willen mit Brand, Totschlag und auf andere Weise gegen sie vorgehen.
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Truchseß Georg, Freiherr von Waldburg und Oberster Feldhauptmann des Schwäbischen Bundes, schreibt an alle B., Bauern und Gemeinden der Herrschaft Unlingen (Onlengen) und Hohentengen (Hohendingen) sowie ihre Mitverwandten: Die Empfänger haben den vor einiger Zeit zwischen dem Schwäbischen Bund und den bodenseeischen und oberallgäuischen (obern algewischen) Haufen geschlossenen Vertrag, auf welchen sie sich verpflichtet hatten, in etlichen Artikeln nicht eingehalten, sondern sind gewalttätig gegen das aufgezogene Kriegsvolk des Bundes zusammengelaufen und haben aufrührerische Reden gegen den Vertrag geführt, wodurch weitere Empörung entstehen könnte. Der A. befiehlt den Empfängern, auf den Vertrag nochmals einen Eid zu leisten und zu diesem Zweck Bevollmächtigte zu ihm zu schicken. Andernfalls müsse er entgegen seinem Willen mit Brand, Totschlag und auf andere Weise gegen sie vorgehen.
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 30/1 T 1 Nr. 309
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 30/1 T 1 Friedberg-Scheer: Urkunden
Friedberg-Scheer: Urkunden >> Urkunden Grafschaft Friedberg-Scheer >> 16. Jahrhundert >> 1520 - 1529
1525 Juli 23
Urkunden
Schaden: leicht besch., Flecken, 1 Loch.
Literatur: Vochezer 2, S. 557 ff.
Siegler: Siegelankündigung: der A. mit seinem Sekretsg.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Sg.; aufgedrückt; mit Papierdecke; leicht besch., Pap. etwas abgelöst; Aufschrift: T.Z.W.; in einem Schild übereinander 3 Leoparden. Daneben: eigenhändige U. des A.
Literatur: Vochezer 2, S. 557 ff.
Siegler: Siegelankündigung: der A. mit seinem Sekretsg.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Sg.; aufgedrückt; mit Papierdecke; leicht besch., Pap. etwas abgelöst; Aufschrift: T.Z.W.; in einem Schild übereinander 3 Leoparden. Daneben: eigenhändige U. des A.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:46 MESZ
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